Wir liefern Ihnen die EDV ins Haus!

WiWo EDV - Ihr Partner


Allgemein


A1) Geltung:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote meines Unternehmens erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

A2) Preisangebote (Lizenzgebürenangebote)
verstehen sich freibleibend aufgrund der derzeitigen Hard- und Softwarepreislisten.
Irrtum vorbehalten.
Aufträge gelten als angenommen und bindend, wenn sie von WiWo-EDV schriftlich bestätigt werden.

A3) Lieferzeit - Verzug
erfolgt auf Rechnung und nach telefonischer Terminvereinbarung, Liefertermine gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendung zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

A4) Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag netto Kassa bei Erhalt der Fraktura, spätestens innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 12% Zinsen zu verrechnen.

A5) Vertragsrücktritt
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor.

A6) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gilt Schwaz als vereinbart.


Software



B1) Programmnutzung
Die Dokumentationen und Programme sind urheberrechtlich geschützt. Gegen Entrichtung einer Gebühr gewähren wir unbefristet (bei Mietverträgen befristet) die nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz, die Dokumentationen und Programme auf einem Rechner und nur für eigene Zwecke zu benutzen. Dem Kunden (Lizenznehmer) ist untersagt, Programme, Daten und Dokumentation zu ändern, zu vervielfältigen, oder an Dritte weiterzugeben.
Die Verwendung der Programme auf mehreren Rechnern innerhalb eines Unternehmens oder eines Firmenzusammenschlusses ist nur zulässig, wenn mit uns darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die vorstehende Bestimmung oder einer sonstigen Verletzung des Urheberrechts verpflichtet sich der Lizenznehmer (Benutzer) zu Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe der 10-fachen Lizenzgebühr des betreffenden Programmes, mindestens jedoch Euro 7.000,00. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen darüber hinaus bleibt vorbehalten.

B2) Gewährleistung
Die Programme werden vor Auslieferung sorgfältig geprüft. Für das ordnungsgemäße Überspielen aller Programminformationen auf den Datenträger sowie für die ordnungsgemäße Funktion des gelieferten Datenträgers übernehmen wir eine Garantie, befristet auf drei Monate ab Rechnungsdatum. Ersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Datenträger unsachgemäß benutzt oder durch Gewalteinwirkung beschädigt worden ist.
Sollten sich wider Erwarten bei der Verwendung eindeutige Programmfehler herausstellen, verpflichten wir uns kostenlos, nach Rückgabe des fehlerhaften Programmes, dieses auszubessern und fehlerfrei nachzuliefern. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Für die richtige und sachgemäße Anwendung der Programme übernehmen wir keine Gewährleistung. Eine Haftung für Schaden aufgrund unrichtiger und unsachgemäßer Anwendung ist ausgeschlossen.

B3) Softwarepflegevereinbarung (sofern abgeschlossen)
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist der Abschluß der Softwarepflegevereinbarung für die ersten 2 Jahre obligatorisch. Einen Übergang zur reinen Stundenverrechnung ohne Softwarepflege behält sich WiWo-EDV vor.
Sie Softwarepflege beinhaltet die weitere Einschulung und laufende Betreuung, sowie den kostenlosen Austausch der Programme auf die jeweils neuesten Versionen. (WiWo-EDV behält sich vor Programmbausteine zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen, oder ganz neu zu organisieren.)
Weiters sind in der Softwarepflegevereinbarung alle anfallenden Kosten für die Anfahrts- und Arbeitszeiten, sowie die Soforthilfemaßnahmen bei unerwarteten Störfällen enthalten.
Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist die Behandlung von Fehlern, die durch fahrlässige Handhabung durch Hardwaredefekte oder durch Dritte (z.B. virusverseuchte Programme) entstanden sind.
Für diese Leistungen ist ein jährlicher Pauschalvertrag im voraus zu entrichten.
Die Vereinbarung muß mindestens drei Monate vor deren Beendigung schriftlich aufgekündigt werden, da diese sonst automatisch für ein weiteres Jahr gilt.


Hardware



C1) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Lieferung der Ware durch WiWo-EDV auf den Käufer über.

C2) Eigentumsvorbehalt
WiWo-EDV behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor.

C3) Abnahme
Soweit WiWo-EDV die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation am Aufstellungsort von WiWo-EDV durchgeführt.
Der Käufer ist berechtigt an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt WiWo-EDV dem Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit.

C4) Gewährleistung
WiWo-EDV gewährleistet, daß die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind.
WiWo-EDV verpflichtet sich fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.

C5) Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen WiWo-EDV sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgrund (z.B. Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung) insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

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